ASV "PETRI HEIL" GROSSOSTHEIM 1966 e.V.

                                                                 Geschäftsordnung

1. Sinn und Zweck

Die Geschäftsordnung regelt Pflichten und Rechte der Vereinsmitglieder, die sich auf das allgemeine Vereinsleben beziehen, sich oftmals jährlich ändern und (deswegen) nicht in der Vereinssatzung enthalten sind.

Versammlungsbeschlüsse werden während des Jahres gesammelt, nach der Jahreshauptversammlung in die Geschäftsordnung aufgenommen und den Mitgliedern schriftlich zur Verfügung gestellt.

2. Vereinsbeiträge

Die Jahresbeiträge für Mitglieder belaufen sich wie folgt:

Senioren 16,- €

Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 8,- €

Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben

Die Vereinsbeiträge werden über ein Einzugsverfahren am Anfang des laufenden Geschäftjahres erhoben.  Sollten für den Verein Gebühren entstehen, weil eine Abbuchung nicht möglich war, sind diese durch das jeweilige Mitglied zu tragen.

3. Ausgaben aus dem Vereinsvermögen

3.1 für allgemeine Ausgaben und Investionen

Normale Mitglieder keine Kompetenz ohne Auftrag

Ausschussmitglieder 50 €

Vorstand 500 €

Ausschuss 1500 €

Nach Nutzung der Ausgabenkompotenz muss dem Ausschuss Rechnung getragen werden, bevor eine neue Ausgabe getätigt werden kann. Dieselbe Regelung betrifft den Ausschuss gegenüber der Mitgliederversammlung.

3.2 im Jugendbereich

Der Jugendleiter führt ein separates Jugendbudget, welches am Jahresbeginn festgelegt wird. Die Ausgaben aus diesem Budget können ohne Rücksprache mit dem Ausschuss getätigt werden.

Das Guthaben bzw. die Einnahmen des Jugendbudgets setzen sich zusammen aus

- Vereinsbeiträgen der Jugendlichen

- Zuschüssen der Gemeinde oder der Landratsamtes

- Spenden

- Zuschüsse des Vereins

3.3 für Dienstreisen

Bei Reisen im Auftrag des Vereins stehen dem Mitglied Tagesspesen zu. Diese betragen max. 12,50 € (gültig gemäß steuerlichen Richtlinien bei Abwesenheit länger als 5 Stunden bzw. weiter als 10 km vom Heimatort)

Weiterhin wird ein km-Geld in Höhe von 0,20 € (alternativ die Bahnfahrkarte 2. Klasse) erstattet.

Mehrtägige Fahrten mit Übernachtungskosten sind von Fall zu Fall vom Ausschuss zu genehmigen

3.4 für Jubiläen

Hochzeiten 25 €

Geburtstage 25 €

Krankenhaus max. 10 €

25,40 oder 50 Jahre 20 € + Urkunde

Bei Ehrungen für das Vereinsjubiläum während der Königsfeier ergeht eine schriftliche Einladung.

3.5 für Veranstaltungen im Sinne des Wirtschaftsbetriebs

Diese Veranstaltungen (z. B. Fischessen) werden vom Verein pauschal beschlossen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt ohne Rücksprache mit dem Ausschuss.

4. Nutzung des Vereinsvermögens

4.1 für Mitglieder

Die Gerätschaften des Vereins können nach Absprache mit dem Gerätewart für private Zwecke genutzt werden. Die Rückgabe muss innerhalb von 3 Tagen nach Nutzungsende erfolgen.

Das Seegelände sowie das Vereinsheim dürfen nur nach Rücksprache mit dem Ausschuss für private Feierlichkeiten genutzt werden. Die Getränke sind dabei über den Verein zu den aktuell gültigen Verkaufspreisen zu beziehen. Dafür fallen keine weiteren Miet- oder Heizkosten etc. an.

4.2 für Nichtmitglieder

Das Seegelände sowie das Vereinsheim sind  nicht für externe Nutzungen vorgesehen.

5. Sportbetrieb

5.1 Gemeinschaftsangeln

In den einzelnen Gemeinschaftssangeln werden für die besten Angler 3 Gutscheine je 10 - 7,50 - 5 € ausgegeben. Aus dem Rest der Startgebühren werden zur Anglerkönigsfeier nochmals 10 Preise für die anwesenden Punktbesten ausgeschüttet. Die Wertung bleibt bestehen, das heißt, da man wiederum 2 Streichergebnisse hat.

Falls sich jemand für ein Fischen nicht abgemeldet hat, ist die Startgebühr von 5 € trotzdem zu entrichten.

Die Ausgabe der Preise während der Anglerkönigsfeier erfolgt nur an die anwesenden bzw. entschuldigten Mitglieder.

5.2 Seepokal

Die Startgebühr beträgt 5 €. Termin ist im Oktober.

6. See

Für die Aufnahme im See besteht eine Warteliste für Erwachsene. Die max. Anzahl der ausgegebenen Fangbücher wurde vom Ausschuss am 25.07.2011 festgelegt. Ein neues Seemitglied kann erst aufgenommen werden, wenn diese Zahl unterschritten wird. Jugendliche, die zu den Aktiven übertreten haben hier immer Vorrang.

Die Aufnahmegebühr beträgt 150 € bei den Aktiven sowie 20 € bei Jugendlichen. Tritt ein Jugendlicher nach Vollendung des 18. Lebensjahr zu den Erwachsenen über, ist der Differenzbetrag (150€-20€=130€) nochmals als Aufnahmegebühr fällig. Dieser Betrag wird zusätzlich um 20€ pro vollem Jahr in dem der Jugendliche eine Seekarte hatte verringert.

Bei Aktiven und Jugendlichen zwischen 15 und 65 Jahren sind 8 Arbeitsstunden pro Jahr Pflicht, sofern keine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen besteht. Alternativ sind 15€ (Erwachsene) bzw. 7,50€ (Jugendliche) pro nicht geleistete Stunde zu leisten.

Die Gebühr für die Seekarte beträgt 85 € für die Aktiven und 30 € für Jugendliche. Gästekarten werden gegen eine Gebühr von 10 € für Erwachsene und 5 € für Jugendliche ausgegeben und sind beim Gewässerwart erhältlich. Diese sind nur bei Begleitung eines Seemitglieds gültig und werden nur gegen Vorlage eines gültigen Jahresfischereischeins ausgegeben.

Die Seekarte gilt jeweils von 1. November bis 31 Oktober des folgenden Jahres. Tritt ein Neumitglied während des Angeljahres ein, so ist im 1. Jahr nur die anteilige Seegebühr fällig.
Aufnahmebedingungen

7. Allgemeines

Das Vereinslokal des Vereins sind die "Bachgaustuben" des VFR Großostheim.

Beim Tod eines Mitglieds erweist der Verein durch eine Schale oder einen Kranz in Höhe von maximal 50 € seine letzte Ehre.

Gültigkeit ab 13. September 2011