ASV "PETRI HEIL" GROSSOSTHEIM 1966 e.V.
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Geschäftsordnung
1.
Sinn und
Zweck
Die
Geschäftsordnung regelt Pflichten und Rechte der
Vereinsmitglieder, die sich auf das allgemeine Vereinsleben beziehen,
sich
oftmals jährlich ändern und (deswegen) nicht in der
Vereinssatzung enthalten
sind.
Versammlungsbeschlüsse
werden während des Jahres
gesammelt, nach der Jahreshauptversammlung in die
Geschäftsordnung aufgenommen
und den Mitgliedern schriftlich zur Verfügung gestellt.
2.
Vereinsbeiträge
Die
Jahresbeiträge für Mitglieder belaufen sich wie
folgt:
Senioren
16,- €
Jugendliche
bis zum 18. Lebensjahr 8,- €
Es
werden keine Aufnahmegebühren erhoben
Die
Vereinsbeiträge werden über ein Einzugsverfahren
am Anfang des laufenden Geschäftjahres erhoben.
Sollten für den Verein Gebühren entstehen,
weil eine Abbuchung nicht möglich war, sind diese durch das
jeweilige Mitglied zu tragen.
3.
Ausgaben
aus dem Vereinsvermögen
3.1
für allgemeine Ausgaben und Investionen
Normale
Mitglieder keine Kompetenz ohne Auftrag
Ausschussmitglieder
50 €
Vorstand
500 €
Ausschuss
1500 €
Nach
Nutzung der Ausgabenkompotenz muss dem Ausschuss
Rechnung getragen werden, bevor eine neue Ausgabe getätigt
werden kann.
Dieselbe Regelung betrifft den Ausschuss gegenüber der
Mitgliederversammlung.
3.2
im Jugendbereich
Der
Jugendleiter führt ein separates Jugendbudget,
welches am Jahresbeginn festgelegt wird. Die Ausgaben aus diesem Budget
können
ohne Rücksprache mit dem Ausschuss getätigt werden.
Das
Guthaben bzw. die Einnahmen des Jugendbudgets
setzen sich zusammen aus
-
Vereinsbeiträgen der Jugendlichen
-
Zuschüssen der Gemeinde oder der
Landratsamtes
-
Spenden
-
Zuschüsse des Vereins
3.3
für Dienstreisen
Bei
Reisen im Auftrag des Vereins stehen dem Mitglied
Tagesspesen zu. Diese betragen max. 12,50 € (gültig
gemäß steuerlichen
Richtlinien bei Abwesenheit länger als 5 Stunden bzw. weiter
als 10 km vom
Heimatort)
Weiterhin
wird ein km-Geld in Höhe von 0,20 €
(alternativ die Bahnfahrkarte 2. Klasse) erstattet.
Mehrtägige
Fahrten mit Übernachtungskosten sind von
Fall zu Fall vom Ausschuss zu genehmigen
3.4
für Jubiläen
Hochzeiten
25 €
Geburtstage
25 €
Krankenhaus
max. 10 €
25,40
oder 50
Jahre 20 € + Urkunde
Bei
Ehrungen für das Vereinsjubiläum
während der Königsfeier ergeht eine schriftliche
Einladung.
3.5
für Veranstaltungen im Sinne des
Wirtschaftsbetriebs
Diese
Veranstaltungen (z. B. Fischessen) werden
vom Verein pauschal beschlossen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt
ohne
Rücksprache mit dem Ausschuss.
4.
Nutzung
des Vereinsvermögens
4.1
für Mitglieder
Das Seegelände sowie das Vereinsheim dürfen nur nach Rücksprache mit dem Ausschuss für private Feierlichkeiten genutzt werden. Die Getränke sind dabei über den Verein zu den aktuell gültigen Verkaufspreisen zu beziehen. Dafür fallen keine weiteren Miet- oder Heizkosten etc. an.
4.2
für Nichtmitglieder
Das
Seegelände sowie das Vereinsheim sind
nicht für externe Nutzungen vorgesehen.
5.
Sportbetrieb
5.1
Gemeinschaftsangeln
In
den einzelnen Gemeinschaftssangeln werden für die besten
Angler 3 Gutscheine je 10 - 7,50 - 5 € ausgegeben. Aus dem
Rest der
Startgebühren werden zur Anglerkönigsfeier nochmals
10 Preise für die anwesenden
Punktbesten ausgeschüttet. Die Wertung bleibt bestehen, das
heißt, da man
wiederum 2 Streichergebnisse hat.
Falls
sich jemand für ein Fischen nicht abgemeldet
hat, ist die Startgebühr von 5 € trotzdem zu
entrichten.
Die
Ausgabe der Preise während der Anglerkönigsfeier
erfolgt nur an die anwesenden bzw. entschuldigten Mitglieder.
5.2
Seepokal
Die
Startgebühr beträgt 5 €. Termin ist im
Oktober.
6.
See
Für die Aufnahme im See besteht eine Warteliste für Erwachsene. Die max. Anzahl der ausgegebenen Fangbücher wurde vom Ausschuss am 25.07.2011 festgelegt. Ein neues Seemitglied kann erst aufgenommen werden, wenn diese Zahl unterschritten wird. Jugendliche, die zu den Aktiven übertreten haben hier immer Vorrang.
Die Aufnahmegebühr beträgt 150 € bei den Aktiven sowie 20 € bei Jugendlichen. Tritt ein Jugendlicher nach Vollendung des 18. Lebensjahr zu den Erwachsenen über, ist der Differenzbetrag (150€-20€=130€) nochmals als Aufnahmegebühr fällig. Dieser Betrag wird zusätzlich um 20€ pro vollem Jahr in dem der Jugendliche eine Seekarte hatte verringert.
Bei Aktiven und Jugendlichen zwischen 15 und 65 Jahren sind 8 Arbeitsstunden pro Jahr Pflicht, sofern keine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen besteht. Alternativ sind 15€ (Erwachsene) bzw. 7,50€ (Jugendliche) pro nicht geleistete Stunde zu leisten.
Die Gebühr für die Seekarte beträgt 85 € für die Aktiven und 30 € für Jugendliche. Gästekarten werden gegen eine Gebühr von 10 € für Erwachsene und 5 € für Jugendliche ausgegeben und sind beim Gewässerwart erhältlich. Diese sind nur bei Begleitung eines Seemitglieds gültig und werden nur gegen Vorlage eines gültigen Jahresfischereischeins ausgegeben.
Die
Seekarte gilt jeweils von 1. November bis 31 Oktober des folgenden
Jahres. Tritt ein Neumitglied während des Angeljahres ein, so
ist im 1. Jahr nur die anteilige Seegebühr fällig.
Aufnahmebedingungen
7.
Allgemeines
Das
Vereinslokal des Vereins sind die
"Bachgaustuben" des VFR Großostheim.
Beim
Tod eines Mitglieds erweist der Verein durch eine
Schale oder einen Kranz in Höhe von maximal 50 €
seine letzte Ehre.
Gültigkeit
ab 13. September 2011